Das Bauvorhaben

>>Ein überdimensioniertes Altenheim für ca. 180 Bewohner<<

Der Bebauungsplan Nr. 103 und seine Begründung waren Grundlage für die Überbauung des gesamten Areals und in gewisser Weise auch eine Zukunftsperspektive für die Erwerber der Reihenhäuser und Doppelhaushälften in diesem Bereich.

Die jetzt in Planung befindliche Bebauung ist mit vier Vollgeschossen fast doppelt so hoch, wie die einst vorgesehene Bebauung mit zwei Geschossen mit Satteldach. Die Ein- und Ausfahrt, der schon damals vorgesehenen Tiefgarage, war von der Münchner Straße geplant, jetzt soll sie an die Ludwigstraße.

Alle Vorgaben aus dem momentan noch gültigen Bebauungsplan werden dem Investoreninteresse geopfert:

  • Maximale Bebauung des Grundstücks
  • Tiefgaragenzufahrt an der Ludwigstraße (so lässt sich das Grundstück maximal bebauen)
  • Maximale Höhe der Baukörper (im Merkur Artikel wird ein Gemeinderat mit den Worten zitiert: „Der Investor ist uns mit der 4-geschosssigen Bebauung schon entgegengekommen“!!!)
  • Viel zu wenige Grünflächen. Viel zu schmale, nach Norden ausgerichtete, vollverschattete Gartenhöfe
  • Die schönen alten Bäume werden alle geopfert, neue Bäume sind nur über der Tiefgarage möglich

Diese Aufzählung ist nur eine kurze Übersicht auf das was sich die Gemeinde Feldkirchen einlässt, indem sie dem Investor die Tür weit aufmacht.