Vorhabenbezogener Bebauungsplan im Eilverfahren

Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan setzt ja voraus, dass der Bauwerber das Grundstück erworben hat, bzw. zumindest eine feste Zusage zum Erwerb gemacht hat.

Bis zur Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses wurde mit der Investorengruppe nichtöffentlich verhandelt.

Sieht so die von Herrn Janson jahrelang geforderte und vor seiner Wahl versprochene Transparenz aus?

Laut Bericht im Münchner Merkur und dem dort veröffentlichten Bild

(https://www.merkur.de/lokales/muenchen-lk/feldkirchen-ort28673/feldkirchen-plaene-vorgestellt-wird-jetzt-was-mit-dem-seniorenheim-90866163.html)

wird das zur Verfügung stehende Grundstück komplett überbaut. Auch hier entsteht durchaus der Eindruck, dass die Planungen sehr konkret vorgelegen haben, als der Bauausschuss entschieden hat!

Umrisse des geplanten Pflegeheims